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Am Dienstag (2. November) wurden auf den Intensivstationen im Land den zweiten Werktag in Folge mehr als 250 Covid-19-Patientinnen und -Patienten behandelt. Damit wird in Baden-Württemberg die sogenannte Warnstufe ausgerufen. Die damit zusammenhängenden Einschränkungen, vor allem für Nicht-Geimpfte oder -Genesene, treten am Mittwoch, den 3. November 2021 in Kraft. In der Warnstufe müssen nichtgeimpfte und nichtgenesene Personen in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens einen PCR-Test vorlegen – insbesondere in Innenräumen. Das betrifft etwa Veranstaltungen, den Restaurant-, Messe- oder Kinobesuch, aber auch den Vereinssport in geschlossenen Räumen. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.
Bin dabei und schlage die bewährte Fahrgemeinschaft vor. Wenn das für Dich in Ordnung ist.